Es gilt das gesprochene Wort:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Ratskolleg:innen, sehr geehrte Verwaltungsspitze, sehr geehrte Bürger:innen,
Wir haben in den Ausschüssen den zweiten Doppelhaushalt hintereinander beraten. Wir Linke sind der Meinung, dass Doppelhaushalte nicht das „neue Normal“ werden sollten.
Eine stichhaltige Begründung für einen neuerlichen Doppelhaushalt ist uns nicht genannt worden.
Die Befürworter des Doppelhaushaltes verweisen auf ein höheres Maß an Planungssicherheit für alle Beteiligten, insbesondere für die Empfänger von kommunalen Zuschüssen und Zuwendungen sowie für die Umsetzung von Investitionen. Diese Argumente sind durchaus bedeutsam. Andererseits ist abzuwägen, ob diese Argumente tatsächlich nur im Rahmen eines Doppelhaushaltes in reale Politik umzusetzen sind. Zudem sind die Nachteile des Doppelhaushaltes zu berücksichtigen. Letztlich führt der Doppelhaushalt zu einem Abbau von Demokratie, weil dadurch über die Haushaltspolitik einer Kommune im Komplex nur alle zwei Jahre debattiert wird. Der Haushaltsvollzug in Verantwortung der Verwaltung gewinnt beim Doppelhaushalt noch mehr an Dominanz. Insofern sollte der Doppelhaushalt als finanzpolitisches Instrument nur im Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Die »Vorzüge« des Doppelhaushaltes lassen sich auch beim jährlichen Haushalt umsetzen. Kommunale Zuschüsse und Zuwendungen an Dritte kann man durch vertragliche Regelungen auch über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr sichern. Möglich wäre auch der Beschluss von Übertragungsvermerken. Langfristige Planungssicherheit für Investitionen kann man durch das Ausbringen von Verpflichtungsermächtigungen schaffen.
Wir finden, der Haushaltsentwurf könnte mehr Transparenz, mehr Seriösität und mehr Wahrhaftigkeit und weniger unbegründeten Optimismus enthalten, der Haushalt an sich könnte mehr Beteiligung vertragen.
Und zwar Beteiligung im Rahmen eines Bürgerhaushaltes. Den könnte man jetzt zwei Jahre lang vorbereiten und damit dem Eindruck entgegenwirken, der in der letzten Zeit entstanden ist durch die Streichung des Mitmachgremiums, durch den Einzug von Hürden bei der Stellung von Fragen durch Bürger:innen. Dem Eindruck nämlich, dass die Verwaltung eine Beteiligung der Bürger:innen nicht wirklich möchte. Der Bürgerhaushalt wäre zudem der nächste logische Schritt nach der Einführung von Bürgerräten. Allein die Summe, die hierfür im Haushalt berücksichtigt ist, lässt uns an der Ernsthaftigkeit der Projektumsetzung zweifeln.
Wir linken Ratsmitglieder haben keine jahrelange Erfahrung im Rat und in den Ausschüssen und deshalb auch keine große Erfahrung, wenn es um den Haushalt geht.
Aber ein paar bedeutsame Widersprüche sind uns dennoch aufgefallen. Zum einen sagt der Kämmerer, er hätte einen Haushalt aufgestellt, der dokumentiert, dass Schwerte noch handlungsfähig ist. Zum anderen betont er, dass überhaupt kein Spielraum mehr da sei.
Zum einen berichtet er, dass es jetzt, wie vor dem letzten Doppelhaushalt, zu einer großen Sparrunde gekommen sei, bei dem noch mal alles auf den Prüfstand gekommen sei und das Ergebnis nicht mehr so gut wie beim letzten Mal gewesen sei, weil kein Sparpotential mehr vorhanden sei. Zum Anderen gibt es wieder einen 2%-igen globalen Minderaufwand im Haushalt, der eine Verpflichtung zum Sparen bedeutet. Ohne diesen globalen Minderaufwand wäre ein ausgeglichener Haushalt deutlich schwieriger darzustellen.
Ich habe gerade von einem unbegründeten Optimismus gesprochen. Dieser manifestiert sich in der Tatsache, dass in den Haushaltsjahren und in der mittelfristigen Planung von steigenden Gewerbesteuereinnahmen ausgegangen wird. Dies ist bei der derzeitigen Wirtschaftlage schon sehr optimistisch. Gleichzeitig aber auch mit steigenden Schlüsselzuweisungen zu planen ist schon vorsätzlicher Optimismus. Die Begründung des Kämmerers ist abenteuerlich: Man gehe davon aus, dass die wirtschaftliche Entwicklung in Zukunft so exorbitant gut sein werde, dass der Topf, aus dem die Schlüsselzuweisungen bezahlt werden, so groß wird, dass für alle Kommunen mehr drin ist. Und während der Kämmerer solche Witze macht, wird von uns verlangt, uns ernsthaft mit dem Haushalt auseinander zu setzen. Wir finden, unsere Bürger:innen haben mehr Wahrhaftigkeit verdient.
Um das ganz deutlich zu sagen: Man kann nicht behaupten, dass Niklas Luhmann der Buhmann ist. Die Probleme sind nicht hausgemacht. Kommunen sind strukturell unterfinanziert. Das muss dringend geändert werden. Sonst wird der Geldnieselregen, der uns in Form von Anteilen aus dem Sondervermögen und aus der Altschuldenübernahme schnell versickert sein. Wir können nur an die Fraktionen im Rat appellieren, die aktuell und in Zukunft Mandatsträger im Landtag und im Bundestag haben, immer wieder auf das Konnexitätsprinzip zu pochen und immer wieder zu versuchen, den Steueranteil der Kommunen zu erhöhen.
Ein weiteres Thema sind die finanziellen Mittel des Sondervermögens Bäder. Hier werden liquide Mittel geparkt, die wegen eines fehlenden Bei- oder Aufsichtrates der Kontrolle durch den Rat entzogen werden. Das sollte dringend geändert werden. Hier entsteht eine Nebenkasse, anstatt die Ausschüttung an die Stadt Schwerte zu erhöhen. Diese könnten Jahr für Jahr in die allgemeine oder in die Ausgleichsrücklage fließen.
Eine zusätzliche Unsicherheit entsteht durch das Urteil des VG Gelsenkirchen. Die Verwaltung hat seinerzeit alle Warnungen bezgl. des Klagerisikos wegen der differenzierten Hebesätze für die Grundsteuer B ignoriert.
Der Kämmerer beziffert das finanzielle Risiko für die Stadt auf zwei Millionen Euro, wenn der Hebesatz für die Gewerbegrundstücke rückwirkend auf den Hebesatz der Wohngrundstücke reduziert werden muss. Das ist im Haushalt noch gar nicht berücksichtigt.
Statt nur die Ausgabenseite im Blick zu haben, sollte man auch prüfen, ob man die Einnahmenseite verbessern kann. Eine Möglichkeit sehen wir im Einsatz von Kommunalen Betriebsprüfern.
Gewerbesteuerprüfungen erfolgen durch das Finanzamt. Die Prüfungszyklen betragen bei den meisten Unternehmen mehr als zehn Jahre. Bei nahezu allen Betriebsprüfungen werden Steuernachforderungen festgesetzt. Dies liegt nicht an der Steuerunehrlichkeit der Unternehmen, vielmehr ist das Gewerbesteuerrecht aufgrund der Hinzurechnungen und der Freibeträge sehr kompliziert. Die Kommunen können jedoch auf Grundlage der Abgabenordnung (Bundesrecht) nur vier Jahre rückwirkend Steuernachforderungen auch tatsächlich realisieren. Den Kommunen gehen damit erhebliche Gewerbesteuereinnahmen verloren.
Diese können durch den Einsatz von kommunalen Betriebsprüfern gesteigert werden. Dabei stellt die Gemeinde diese Prüfer an und ordnet sie auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages an das zuständige Finanzamt ab. Dadurch werden Prüfungszyklen verkürzt und die Einnahmeausfälle reduziert. Die zusätzlichen Prüfer finanzieren sich durch die Steuermehreinnahmen selbst. Städte wie Köln und Wuppertal haben mit dem Einsatz von kommunalen Betriebsprüfern schon gute Erfahrungen gemacht. In einer Mitteilung zum Einsatz von städtischen Betriebsprüfern im Bereich Gewerbesteuer der Stadt Köln heißt es: »Durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung werden pro Mitarbeiter und Jahr durchschnittlich ca. 1 Mio. EUR Gewerbesteuermehreinnahmen erwirtschaftet, die ansonsten nicht erwirtschaftet würden.«
Deshalb werden wir für den nächsten Sitzungslauf einen entsprechenden Antrag stellen.
Den Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt lehnen wir aus den genannten Gründen ab.
