Schaffung einer Stelle für eine*n kommunale*n Betriebsprüfer*in

Antrag

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beantragen die Schaffung einer Stelle für eine*n Kommunale*n Betriebsprüfer*in und die schnellstmögliche Besetzung dieser Stelle.

Begründung

Die Gemeinden haben nach § 21 Absatz 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) hinsichtlich der Realsteuern (Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer) das Recht, an Außenprüfungen der Finanzverwaltung teilzunehmen, wenn die Außenprüfungen im Gemeindebezirk erfolgen und die zu prüfenden Steuerpflichtigen in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten oder Grundbesitz haben. In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2024 bundesweit 12.359 Prüfer:innen tätig. Es wurde ein steuerliches Mehrergebnis von rund 10,9 Mrd. Euro festgestellt, wovon 7,6 Mrd. Euro auf die Prüfung von Großbetrieben entfielen. Den größten Anteil am Mehrergebnis für das Jahr 2024 insgesamt haben die Gewerbesteuer mit 28,4 Prozent beziehungsweise 3,1 Mrd. Euro und die Körperschaftsteuer mit 27,5 Prozent beziehungsweise 3,0 Mrd. Euro. Daneben haben aber auch die Einkommensteuer mit 22,0 Prozent und die Umsatzsteuer mit 12,8 Prozent einen wesentlichen Anteil am Mehrergebnis. Auf die sonstigen Steuern entfällt ein Anteil von 8,3 Prozent. Zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt Schwerte ist der Einsatz eines/einer städtischen Betriebsprüfer:in überfällig. Nach Angaben des Finanzgerichts Düsseldorf nehmen immer mehr Städte ihr Teilnahmerecht an der Gewerbesteuerprüfung wahr und schalten hierfür sogenannte städtische Betriebsprüfer:innen im Bereich Gewerbesteuer ein. Städte wie Köln und Wuppertal haben damit gute Erfahrungen gemacht. In der Ratsvorlage Nr. 0916/2012 „Einsatz von städtischen Betriebsprüfer:innen im Bereich Gewerbesteuer“ stellte die Verwaltung der Stadt Köln fest: „Durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung werden pro Mitarbeiter und Jahr (nach erfolgter Einarbeitung) durchschnittlich ca. 1 Mio. EUR Gewerbesteuermehreinnahmen als Ist erwirtschaftet, die ansonsten nicht erwirtschaftet würden“. Die Erfahrungen in Wuppertal waren auch derart positiv, dass die Stellen aufgestockt wurden. Der Leiter des Kölner Steueramtes berichtete schon 2017, dass Köln durch den Einsatz von städtischen Prüfer:innen das Gewerbesteueraufkommen seit 2014 um jährlich durchschnittlich neun Millionen Euro verbessert habe. Die Stadt Köln beschäftigt derzeit 7 städtische Steuerprüfer:innen (Vollzeit). Ebenso beschäftigt die Stadt Wuppertal seit geraumer Zeit drei Mitarbeiter:innen mit je 40 Wochenstunden im städtischen Steuerprüfdienst. Die Städte Dortmund und Solingen führten in den Jahren 2006 bzw. 2012 einen städtischen Steuerprüfdienst ein, mit zurzeit jeweils 2 städtischen Steuerprüfer:innen (Vollzeit). Die Stellen sind jeweils nach A12/ EG 11 bewertet. Die Ausnahme bildet lediglich die Stadt Wuppertal, hier wird zumindest eine Stelle (20 Wochenstunden) von einer städtischen Laufbahnbeamten mit A 11 besetzt. Ein mittleres Einkommen in EG12 liegt zwischen 5.000 und 5.200 Euro plus Sonderzahlungen. Man kann also von Gehaltsaufwendungen von max. 80.000 Euro jährlich ausgehen. Nach Gesprächen mit dem Steueramt Köln und Kommunalpolitiker:innen aus Solingen, Wuppertal, Hagen und Düren kann ein Mehrerlös von 1% bis 1,5% des Gewerbesteuergesamtaufkommens erzielt werden. Bei 1% wären das in Schwerte bei den Gewerbesteuerschätzungen für die nächsten Jahre 400.000 bis 500.000 Euro. Damit finanziert sich ein kommunaler Steuerprüfer selbst, auch dann, wenn das Mehrerlösziel von 1% nicht erreicht wird. Bei den anstehenden finanziellen Herausforderungen, denen sich Schwerte stellen muss und der herrschenden, strukturellen Unterfinanzierung muss jeder Euro, welcher den Bürger:innen unserer Stadt zusteht, auch realisiert werden. Wir möchten aus gegebenem Anlass noch einmal betonen, dass wir den Gewerbetreibenden keine Steuerunehrlichkeit unterstellen. Vielmehr ergeben sich die Nachforderungen aus der Komplexität der Gewerbesteuerfestsetzung, bei der neben Frei- und Hinzurechnungsbeträgen auch noch diverse andere Variablen eine Rolle spielen. Wenn man auf Einnahmen verzichtet, die der Stadt, und damit allen Bürger:innen zustehen, wird man in der Zukunft Probleme haben, Vorhaben abzulehnen mit der bloßen Begründung, es sei kein Geld da.