Mehr Demokratie wagen – Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung und Zuständigkeitsordnung

Gemeinsam mit der Fraktion FDP/WfS stellt die Fraktion Die Linke folgenden Antrag.

Antrag

Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Schwerte wird wie folgt geändert:

§17 Fragerecht der Ratsmitglieder

(2) Jedes Ratsmitglied ist darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung einer Ratssitzung mündlich Anfragen, die sich nicht auf die Tagesordnung der betreffenden Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister in Angelegenheiten der Stadt zu richten. Der*die Fragesteller*in darf bis zu zwei Zusatzfragen stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann der*die Fragesteller*in auf eine Beantwortung in der nächsten Ratssitzung oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Politische Stellungnahmen oder ergänzende Ausführungen zu bereits beratenen Tagesordnungspunkten ohne zielgerichtete Fragestellung sind unzulässig.

(4) Rückfragen zu den mündlich gestellten Anfragen, sowie zu den Informationen und dem Bericht gemäß §5 Zuständigkeitsordnung sind zulässig.

§18 Fragerecht von Einwohner*innen

(2) Einwohner*innen, die eine Frage stellen wollen, können sich bis zu 5 Werktage vor der Ratssitzung bei den Ratsangelegenheiten der Stadt Schwerte anmelden und ihre Frage einreichen. Die vorherige Anmeldung ist freiwillig.

(3) Die Dauer der Fragestunde soll 15 Minuten nicht überschreiten. Liegen keine Anfragen vor, kann der Rat sofort zur Behandlung der weiteren Tagesordnungspunkte übergehen.

§23 Niederschrift

(1) Über die im Rat gefassten Beschlüsse ist durch den*die Schriftführer*in eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss enthalten:

  1. die Namen der anwesenden und der fehlenden Ratsmitglieder,
  2. die Namen der sonstigen an den Beratungen teilnehmenden Personen,
  3. Ort und Tag sowie Zeitpunkt des Beginns, einer etwaigen Unterbrechung und der Beendigung der Sitzung,
  4. die behandelten Beratungsgegenstände,
  5. die gestellten Anträge,
  6. die gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse von Wahlen,
  7. eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufes.

Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufes enthalten. Zusätzlich wird das Abstimmungsverhalten der Gremienmitglieder dargestellt (bspw. „Fraktionen A, B und C ja, D-Fraktion Enthaltung und E-Fraktion uneinheitlich“).

Weiter wird die Zuständigkeitsordnung wie folgt geändert:

§3(1) Satz 2 ist zu ergänzen um: Baubeschlüsse bei Bauvorhaben in/für Sportstätten.

§3(3) Satz 2 ist zu ergänzen um: Baubeschlüsse bei Bauvorhaben auf/für Spielplätze, Jugendzentren und anderer Einrichtungen der Jugendarbeit sowie Kindergärten.

§3(4) Satz 2 ist zu ergänzen um: Baubeschlüsse bei Bauvorhaben in/für Schulen und offene Ganztagsschulen, zu schulischen Zwecken genutzte Sportstätten.

§3(6) Satz 2 ist zu ergänzen um: Baubeschlüsse bei Bauvorhaben in/für soziale Einrichtungen die nicht unter §3(3) Satz 2 oder §3(4) Satz 2 fallen, insbesondere Unterkünfte für geflüchtete und obdachlose Menschen.

§3(1) Satz 3 ist zu ergänzen um: Sachstand bei Bauvorhaben in/für Sportstätten.

§3(3) Satz 3 ist zu ergänzen um: Sachstand bei Bauvorhaben auf/für Spielplätze, Jugendzentren und anderer Einrichtungen der Jugendarbeit sowie Kindergärten.

§3(4) Satz 3 ist zu ergänzen um: Sachstand bei Bauvorhaben in/für Schulen und offene Ganztagsschulen, zu schulischen Zwecken genutzte Sportstätten.

§3(6) Satz 3 ist zu ergänzen um: Sachstand bei Bauvorhaben in/für soziale Einrichtungen die nicht unter §3(3) Satz 3 oder §3(4) Satz 3 fallen, insbesondere Unterkünfte für geflüchtete und obdachlose Menschen.

Begründung

Mit der neuen Geschäftsordnung wurden verschiedene Regelungen zum Fragerecht und zur Protokollführung beschlossen. In der Schulausschusssitzung vom 28.02.2026 zeigten sich verschiedene Defizite dieser neuen Geschäftsordnung. So wurden Fragen zur Schadstoffbelastung der Albert-Schweitzer-Schule mit Verweis auf die Geschäftsordnung und fehlendem Fragerecht bei Informationen der Verwaltung abgewiegelt. Damit gab es keine Möglichkeit seitens der Schulleitungen und Elternpflegschaft, die nicht im zuständigen Stadtentwicklungsausschuss vertretenen sind, Fragen zu stellen. Dem wollen wir entgegenwirken, in dem zukünftig nachfragen und kurzfristige Anfrage wieder erlaubt werden, auch für Bürger*innen. Denn nur so ist es möglich Rückfragen zu stellen und auf kurzfristige Entwicklungen zu reagieren.

Außerdem sollen Bauvorhaben wieder auch im Fachausschuss vorberaten werden, um Rückfragen seitens nicht ASE vertretener Akteure zu ermöglichen, darunter Schulleitungen, Schüler*innenvertretungen oder freie Träger der Jugendarbeit. Über Bauvorhaben sollte wieder in dem Fachausschüssen und nicht nur im ASE beraten und informiert werden, da diese teilweise aus Haushaltsmittel finanziert werden, die dem Fachamt zugeordnet sind. Außerdem berühren diese oft Themen abseits des ASE, beispielsweise zu Auswirkungen auf den Betrieb einer Schule beim Umbau oder wenn es um Ausstattung geht, die durch das Fachamt finanziert wird.

Um die Transparenz weiter zu erhöhen erachten wir es außerdem als notwendig an, dass anhand einer gedrungenen Wiedergabe des Diskussionsverlaufes Argumente und insbesondere Gründe für geänderte Beschlüsse deutlich werden. Dies erleichtert allen die wegen Krankheit, Care-Arbeit, beruflichen oder anderweitigen Verpflichtungen nicht an einer Sitzung teilnehmen können, Sitzungsverläufe und die Positionen einzelner Parteien nachzuvollziehen.