Gemeinwohl-Bilanz für Schwerte aufstellen

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Am 11.02.2026 ist die nächste Ratssitzung. Wir werden gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen den folgenden Antrag in die zuständigen Ausschüsse und in die Ratssitzung einbringen.


Es geht darum, dass die Verwaltung innerhalb der nächsten beiden Jahre, also bis Ende 2027 eine GWÖ-Bilanz zusätzlich zum Jahresabschluss erstellt, um uns Allen transparent darzustellen, wie die Verwaltung ihre Aufgaben erfüllt und um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, ob und in welchem Maße die Verwaltung gemeinwohlorientiert agiert. Nach der ersten GWÖ-Bilanz soll alle zwei Jahre eine erneute Bilanzierung erfolgen. Innerhalb dieser zwei Jahre soll ein Konzept entwickelt und umgesetzt werden, welches dazu führt, dass in Handlungsfeldern, die Potential für eine Verbesserung bieten, eine solche Verbesserung eintritt. Damit führt die GWÖ zu einer nachhaltigen Organisationsentwicklung und wird über die Verwaltung Strahlkraft in alle Richtungen von Verwaltungshandeln entwickeln, weil die Bedingungen für das Gemeinwohl während des Transformationsprozesses der Verwaltung besser werden.

Antrag

Der Rat der Stadt Schwerte beauftragt die Verwaltung für sich selbst eine Gemeinwohl-Bilanz nach der Matrix 2.1.A – Öffentliche Hand, der Gemeinwohlökonomie zu erstellen.

Darstellung der Matrix

Dazu begibt sich die Verwaltung in einen Transformationsprozeß, der durch begleitende Workshops, welche durch GWÖ-Berater geleitet werden, unterstützt wird.

In den Workshops wird untersucht, inwieweit die Werte

  • Menschenwürde
  • Solidarität
  • Ökologische Nachhaltigkeit
  • Soziale Gerechtigkeit und
  • Demokratie

entlang der Berührungsgruppen von Verwaltungshandeln berücksichtigt und verwirklicht werden.

Die Berührungsgruppen sind

  • Lieferant*innen und Dienstleister:innen,
  • Finanzpartner*innen, Geldgeber*innen, und Steuerzahler*innen,
  • die Mitarbeiter*innen der Verwaltung,
  • die Bevölkerung und Wirtschaft und
  • das gesellschaftliche Umfeld, die Natur und benachbarte Kommunen.

Die Kosten von ca. 50.000 Euro für die Durchführung der Workshops sind in den nächsten Doppelhaushalt einzustellen.

Als Grundlage für den Prozess kann das Arbeitsbuch „Gemeinwohlbericht für Gemeinden V 2.1 A verwendet werden. (Anhang 1)

Es ist zu prüfen, ob Fördermittel für dieses Projekt akquiriert werden können.

Nach der Durchführung der Bilanzierung soll eine öffentliche Darstellung der Ergebnisse erfolgen, um den Bürger:innen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv mit den Ergebnissen auseinanderzusetzen. Dies könnte in Form eines Berichts oder einer öffentlichen Veranstaltung geschehen.

Nach der erstmaligen Bilanzierung soll alle zwei Jahre eine Neubilanzierung erfolgen. Zu Beginn eines neuen Zweijahres-Zeitraums sollen einzelne Handlungsfelder identifiziert werden, die aus Sicht der Verwaltung Verbesserungspotential enthalten. Für die Nutzung dieses Potentials soll ein Konzept erarbeitet und umgesetzt werden.

Nach zwei Jahren wird evaluiert, ob sich die Verwaltung in diesen Handlungsfeldern verbessert hat. Es erfolgt eine erneute Bilanzierung.

Darüber soll mit Hilfe eines Berichtes oder einer Veranstaltung informiert werden.

Damit ist eine verstetigte Organisationsentwicklung sichergestellt.

Begründung:

Die Gemeinwohlbilanzierung ist eine Möglichkeit, nicht nur die wirtschaftliche Leistung einer Stadt zu messen, sondern unsere Werte und Visionen als Gemeinschaft sichtbar zu machen und auf eine neue Ebene zu heben. Mit der Einführung einer Gemeinwohlbilanzierung in der Verwaltung können wir einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren, gerechteren und transparenten Stadtentwicklung gehen.

Die Gemeinwohlbilanzierung ist ein systematisches Verfahren, mit dem die Auswirkungen kommunaler Aktivitäten auf das Gemeinwohl bewertet werden. Sie stellt eine Ergänzung zu klassischen ökonomischen Kennzahlen dar, indem sie Kriterien wie soziale Gerechtigkeit, Umweltverträglichkeit, demokratische Teilhabe und Transparenz berücksichtigt.

Es scheint immer klarer, dass die gegenwärtige Wirtschaftsordnung und die damit auch unmittelbar verbundenen ökonomischen und sozialen Entwicklungen nicht nur einen Beitrag zum gesellschaftlichen Wohlstand leisten, sondern auch sozial-ökologische Krisen erzeugen. Diese werden ergänzt durch ein immer deutlicher wahrnehmbares Gefühl, dass es Defizite an demokratischen Gestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten gibt.

Das führt wiederum zu einer größer werdenden Spaltung der Gesellschaft. Zu große Teile der Bevölkerung fühlen sich nicht gesehen und gehört. Sie haben resigniert und das Vertrauen in Regierung, Parlamente und Politik nachhaltig verloren. Die Nutznießer dieser Situation haben kein Interesse daran, etwas zu ändern.

Diesem Trend muss entgegengewirkt werden, um Demokratiefeinden in unseren Parlamenten den Nährboden zu entziehen.

Der Vertrauensverlust ist nicht von „Heute auf Morgen“ geschehen. Deshalb kann die Rückgewinnung des Vertrauens auch nicht durch einen Fingerschnipp von „Heute auf Morgen“ gelingen. Durch die nachhaltige und verstetigte Organisationsentwicklung und die Einbeziehung der Bürger:innen kann die GWÖ dazu einen großen Beitrag leisten.

Die GWÖ beruft sich auch auf die verfassungsrechtliche Verankerung des Gemeinwohls als oberstes Ziel des Wirtschaftens.

Folgendes steht im Art. 24 (1) der Verfassung des Landes NRW:

„Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen“

Als weiteres Beispiel dient die Verfassung des Freistaates Bayern:

„Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.“

Auch die Mitglieder des europäischen Sozialausschusses haben sich mit 86%-iger Mehrheit dafür ausgesprochen, die GWÖ in den Rechtsrahmen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten zu übernehmen.

Darüberhinaus korrespondieren die GWÖ-Werte mit den Staatsprinzipien Demokratie, Rechts- und Sozial – staatlichkeit, die im Grundgesetz die Struktur und die Funktionen des deutschen Staates regeln.

Was ist der Nutzen der GWÖ in Schwerte?

  • Die Orientierung an den Prinzipien des Gemeinwohls fördert eine nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung unserer Stadt.
  • Durch eine transparente Rechenschaftpflicht kann die Verwaltung nach außen darstellen, wie sie ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllt und ihre Ressourcen einsetzt. Dies stärkt Vertrauen und fördert die Identifikation und die aktive Mitgestaltung.
  • Für die Mitarbeitenden bedeutet der GWÖ-Prozess Bewusstseinsbildung, Sinnstiftung und gesteigerte Motivation.
  • Der Bilanzierungsprozess ist eine gute Vorbereitung auf künftige gesetzliche Anforderungen
  • Die Stadt kann Vorbild werden für die eigenen Bürger:innen, Unternehmen, Vereine und andere Institutionen vor Ort aber auch für die Region und darüberhinaus.
  • Die ist GWÖ profilbildend und imagefördernd für die Stadt Schwerte. Durch den Transformationsprozeß werden alle Berührungsgruppen von Verwaltungshandeln einbezogen. Stetige Verbesserungen und Fortschritte in den fokussierten Bereichen können aktiv kommuniziert werden und fördern den Zusammenhalt. Das könnte in Zukunft auch von Investierenden und Unternehmen als Standortvorteil wahrgenommen werden.
  • Durch die Verknüpfung der GWÖ-Werte mit den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN unterstützen wir deren Umsetzung.
  • Unter dem Dach der GWÖ können einzelne Aktivitäten, die gemeinwohlorientiert sind, in einem ganzheitlichen Konzept für Schwerte zusammengefasst werden. Viele Projekte in Schwerte sind schon gemeinwohlorientiert, die Sozialraumplanung, das Projekt Chan!Ge, die Mitmachstadt, die geplanten Bürger:innenräte, der Klimagarten, die Energiegenossenschaft, Schwerte als Fair Trade Stadt, die Unterstützung der Tafel und viele andere Dinge. Wenn das alles und mehr in ein ganzheitliches GWÖ-Konzept gegossen wird, haben wir viel mehr als nur die Summe der Einzelmaßnahmen. Wir würden zusammen in eine Richtung schauen.
  • Wir hätten eine Verwaltung, die als Vorbild Impulsgeber sein könnte für die Tochterunternehmen der Stadt oder die Wirtschaftsförderung.