Antrag
Neu 1) Der Rat nimmt die dargestellte aktuelle Haushaltsentwicklung zur Kenntnis, insbesondere, dass die Wertgrenze des § 9 Nr. 1.1 der Haushaltssatzung 2026/2027 überschritten und § 81 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW erfüllt ist und fordert den Kämmerer sowie den Bürgermeister zur unverzüglichen Erarbeitung des Entwurfs einer Nachtragssatzung für das laufende Haushaltsjahr 2026 und einer fristgerechten Zuleitung vor der Folgesitzung am 02. Dezember auf.
Neu 2) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung darüber hinaus in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ein Haushaltssicherungskonzept und einen Nachtrag für das Haushaltsjahr 2027 erarbeiten und dieses den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung spätestens zum zweiten Sitzungslauf im Jahr 2027 vorlegen wird.
Begründung
Bei der Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2026/2027 war bereits ersichtlich, dass der darin avisierte fiktive Ausgleich auf sehr optimistischen Schätzungen der Gewerbesteuereinnahmen beruhte. Der Kämmerer hatte diesen Umstand zuvor mehrfach betont, sowie, dass globale Krisen oder eine schwache Wirtschaftsentwicklung dieses Ergebnis gefährden würden. Am 28. Februar 2026 begann der Irankrieg, weitere Krisen halten an und so folgten im Frühsommer aktualisierte Steuerschätzungen, die das bestätigten, was zuvor anzunehmen war: Ein Ausgleich ist mit der beschlossenen Planung nicht möglich.
Bei der Verkündung der daraus resultierenden Haushaltssperre am 23.06.2026, kaum vier Monate nach Be- schlussfassung, bezog sich der Kämmerer explizit auf die Wertgrenze aus § 9 Abs. 1.1 der zuvor beschlossenen Haushaltssatzung, welche den zwingend zu einem Nachtragshaushalt führenden, erheblichen Fehlbetrag „(…) in Höhe von 3 v.H. der ordentlichen Aufwendungen.“ festlegte. Der durch die Überschreitung dieses Fehlbetrages in § 81 Absatz 2 Nr. 1 GO NRW geregelte Ablauf sieht vor, dass eine Nachtragssatzung „unverzüglich“ innerhalb des betroffenen Haushaltsjahres zu erstellen sei.
Wenngleich der Doppelhaushalt pro forma einen Planungshorizont für zwei Jahre bietet, hat er de facto kein halbes Jahr nach Beschluss seine Grundlage und Wirksamkeit verloren. Dementsprechend nehmen wir zwar die Rechtmäßigkeit des von der Verwaltung in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht vorgeschlagenen Herangehensweise, über das nächste halbe Jahr hinaus ein Haushaltssicherungskonzept sowie eine Nachtragssatzung für den Doppelhaushalt zu erarbeiten, zur Kenntnis, möchten aber unsererseits den Anspruch deutlich machen, im Umgang mit den städtischen Finanzen nicht länger als zwingend notwendig unter einer Sperre zu agieren, die zu pauschalen Kürzungen und dem Aufschub wichtiger städtischer Unternehmungen führt.
Die Kommunikation rund um die Verhängung der Haushaltssperre und die daraus erwachsenden Konsequenzen war von Anfang an nicht optimal und hat zu viel Verunsicherung in Verwaltung und Politik geführt. Ein weiterer Aufschub über mehr als ein halbes Jahr bei nur stark verzögerter Auskunft über den Umgang mit notwendigen Einsparungen würde diese Dynamik zum Nachteil aller Beteiligten verstärken. Deswegen fordern wir eine beschleunigte Ausarbeitung einer Nachtragssatzung für das laufende Haushaltsjahr, die erste Klarheit schafft und einen geeigneten Übergang zu einem längerfristigen Haushaltsicherungskonzept und einem Nachtragshaushalt für das Folgejahr bietet.
