Antrag
Die Stadt Schwerte erhält eine neue Internetseite, deren Gestaltung nach dem Kriterien Nutzer*innenfreundlichkeit, Barrierefreiheit, und Übersichtlichkeit ausgerichtet ist. Die Entwicklung soll unabhängig von anderen städtischen IT-Systemen sein und von einer Agentur übernommen werden, die auf die Erstellung von barrierefreien Webseiten spezialisiert ist. Außerdem werden alle Mitarbeitende, welche die Internetseite bearbeiten in digitaler Barrierefreiheit geschult.
Begründung
Die aktuelle Homepage hat unterschiedliche Probleme insbesondere in der Übersichtlichkeit, Barrierefreiheit und Aktualität.
Barrierefreiheit
Die Homepage ist teilweise nicht mit einem Screenreader, einem zentrales Hilfsmittel insbesondere für Menschen mit einer Sehbehinderung, zugänglich. So fehlen Kennzeichnungen (sogenannte Landmarks) für Navigationsmenüs, die Texteingabe der Suche bietet keinerlei Beschreibung für Nutzer*innen von Screenreadern und die Links für Facebook und WhatsApp werden ausschließlich als „Social-Media-Links“ ausgegeben. Die Akkordeons auf der Kontaktseite sind weder für Screenreader, noch für Menschen die auf die Tastatur zum bedienen der Internetseite angewiesen sind, beispielsweise wegen motorischer Einschränkungen oder eines gebrochenen Arm, zugänglich. Die anderen Akkordeons sind zwar teilweise zugänglich, weise jedoch weitere Probleme auf und entsprechend keinerlei Standards für digitale Barrierefreiheit. Alternativtexte für Screenreader fehlen an vielen Stellen. Die Hauptnavigation ist auf Smartphones nicht mit einem Screenreader zugänglich. Angebote in Gebärdensprache und leichter Sprache fehlen vollständig. Sie weißt zudem keinerlei vollständige Erklärung zur Barrierefreiheit auf. Diese ist jedoch in der Barrierefreie-IT-Verordnung (BITV) vorgeschrieben. Eine Vorschrift zu barrierefreien Internetseiten lässt sich auch direkt aus der UN-Behindertenrechtskonvention ableiten.
Die Südwestfalen-IT verspricht zwar Abhilfe mittels des Tools Eye-Able. Gegen solche Barrierefreiheits-Overlays sprechen sich jedoch die Prüfstellen für digitale Barrierefreiheit in einer gemeinsamen Stellungnahme aus und auch der Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. weist daraufhin, dass diese lediglich bei barrierefreien Webseiten in Teilen ergänzende Zugänglichkeit ermöglichen können, diese jedoch nicht barrierefrei machen und wenn schlecht umgesetzt auch verschlechtern. Zudem sind viele Funktionen solcher Tools bereits im Betriebssystem oder auf Browserebene vorhanden. Daher ist dies keine adäquate Lösung der fehlenden Barrierefreiheit.
Aktualität
Viele Seiten der Homepage weisen veraltete Links und Informationen auf. So wird beispielsweise weiterhin auf die Sparkasse Schwerte verwiesen und auf den Seiten zum Kulturangebot werden Initiativen und Internetseiten verlinkt, die so nicht mehr existieren. Ein Relaunch wäre die ideale Gelegenheit, diese Seiten zu aktualisieren und wenig genutzte Seiten, die nicht sinnvoll beibehalten werden können, zu entfernen.
Übersichtlichkeit
Die Internetseite der Stadt Schwerte weist an die 270 Seiten auf, das Menü besteht aus 6 Oberkategorien mit jeweils bis zu 3 Unterkategorien mit wiederum bis zu 8 Seiten. Dies macht die Menüführung kompliziert und unübersichtlich, wie auch Bürger*innen regelmäßig rückmelden. Für bestimmte Projekte (Marktplatzumbau, Wärmeplanung) werden zudem eigene Internetauftritte genutzt, vermutlich aus Gründen der besseren Auffindbarkeit. Das verursacht höhere Kosten.
Trennung von der sonstigen städtischen Infrastruktur
Durch eine Trennung von der sonstigen Infrastruktur der Stadt wird sichergestellt, dass im Falle eines Cyberangriffes auf die Stadt oder die Systeme der SIT die Internetseite zu Informationszwecken nutzbar bleibt und eine zeitnahe und zuverlässige Kommunikation gewährleistet bleibt. Ebenso sind im Falle eines Angriffes auf die Internetseite die Systeme der Stadt geschützt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass ein modernisierter Internetauftritt nicht nur den Auftritt der Stadt nach außen stärkt, sondern auch eine Vielzahl an Problemen beheben kann.
