Änderungsantrag zum Antrag „Regelung der Öffentlichkeitsarbeit des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration“

Antrag:

  1. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit schlägt dem Rat der Stadt Schwerte folgenden Beschluss vor:

    „Der Rat der Stadt Schwerte beschließt, der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration betreibt eine eigenständige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration werden dazu die notwendigen Mittel aus dem Budget des Ausschusses zur Verfügung gestellt.“
  2. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit & Integration beschließt folgende Punkte, welche zur Voraussetzung haben, dass der Rat einer eigenständigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration, zustimmt:
    1. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration billigt die bisherigen sachlich gehaltenen Gruß-, Informations- und Anlassmitteilungen auf den sozialen Medien des Ausschusses und macht sich diese inhaltlich zu eigen.
    2. Soweit für bereits erfolgte Veröffentlichungen eine vorherige Autorisierung des Vorsitzenden erforderlich gewesen sein sollte, werden diese Veröffentlichungen vorsorglich sowie im rechtlich zulässigen Rahmen nachträglich genehmigt.
    3. Die bereits gegründet Gruppe Öffentlichkeitsarbeit setzt ihre Arbeit in gleicher Konstellation & Befugnis, wie auf der 1. Sitzung des ACI besprochen, fort.
    4. Für die Zukunft wird der Vorsitzende des Ausschusses, in Rücksprache mit der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit, ermächtigt, im Namen des Ausschusses sachliche, wertschätzende und nicht parteipolitische Gruß-, Informations- und Anlassmitteilungen mit Bezug zu:
      • Integration,
      • Chancengerechtigkeit,
      • gesellschaftlicher Teilhabe,
      • Antidiskriminierung,
      • Demokratie,
      • interkulturellem Zusammenleben,
      • gesellschaftlichem Engagement sowie,
      • Informationen über die Ausschussarbeit, welche für die Öffentlichkeit bestimmt sind, zu veröffentlichen.
    5. Die Nutzung amtlicher städtischer Kommunikationskanäle, des städtischen Corporate Designs oder sonstiger offizieller Kommunikationsmittel der Stadt Schwerte bleibt den hierfür geltenden Zuständigkeiten, Richtlinien und Abstimmungsverfahren vorbehalten.

Begründung:

Für eine eigenständige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit muss, unserer Auffassung nach, ein Beschluss des Rates vorliegen; den Beschlussvorschlag für diesen haben wir ergänzt und den ursprünglichen Antrag so abgeändert, dass die Ausgestaltung dennoch schon heute vom ACI beschlossen werden kann und mit der Genehmigung der eigenständigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit automatisch in Kraft tritt.


Desweiteren haben wir die Punkte der IPM, um Anerkennung der Arbeitsgruppe ergänzt, da der ACI sich bereits auf diese Arbeitsweise geeinigt hatte, wir jedoch bedauerlicherweise feststellen mussten, dass diesem bisher die rechtliche Grundlage fehlte.